Tausende von Katzen entlaufen jedes Jahr. Oftmals werden die aufgefundenen Tiere dann in ein Tierheim gebracht. Durch die elektronische Kennzeichnung des Tieres und Speicherung der Daten in einer zentralen Datenbank können die Besitzer schnell ausfindig gemacht werden. So werden grosse Suchaktionen und unnötige Tierheimaufenthalte verhindert. Auch nach Unfällen oder bei ausgesetzten oder verwahrlosten Katzen kann eine sichere Identifikation die Abklärungen erleichtern.
Bei Rassetieren ist die Kennzeichnung mit einem Transponder ebenfalls sehr hilfreich. Nur bei einem klar identifizierbaren Tier ist das eindeutige Zuordnen von Abstammungspapieren sowie Prüfungs- und Leistungsdokumenten möglich. Dies gilt auch für tierärztliche Bescheinigungen.
Reisen mit Katzen
Für Reisen mit Katzen (auch Hunden und Frettchen) in Länder der Europäischen Union (EU) ist seit 1. Oktober 2004 eine Kennzeichnung der Tiere mit Transponder ("Chip", "Mikrochip") oder Tätowierung (noch bis Juli 2011) erforderlich. Zusätzlich sind länderspezifisch Dokumente, Ausweise und Impfungen nötig. Nähere Informationen zum Reisen mit Tieren finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Obligatorium?
Im Gegensatz zu den Hunden ist bei den Katzen in der Schweiz aktuell noch keine allgemeine Kennzeichnungspflicht vorgesehen.
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Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Vertrauenstierarzt.
Warum ist eine elektronische Kennzeichnung von Hunden so wichtig?
Tausende von Hunden entlaufen jedes Jahr. Oftmals werden die aufgefundenen Tiere dann in ein Tierheim gebracht. Durch die elektronische Kennzeichnung des Tieres und Speicherung der Daten in einer zentralen Datenbank können die Besitzer schnell ausfindig gemacht werden. So werden grosse Suchaktionen und unnötige Tierheimaufenthalte verhindert. Auch nach Unfällen oder bei ausgesetzten oder verwahrlosten Hunden kann eine sichere Identifikation die Abklärungen erleichtern.
Bei Rassetieren ist die Kennzeichnung mit einem Transponder ebenfalls sehr hilfreich. Nur bei einem klar identifizierbaren Tier ist das eindeutige Zuordnen von Abstammungspapieren sowie Prüfungs- und Leistungsdokumenten möglich. Dies gilt auch für tierärztliche Bescheinigungen.
Reisen mit Hunden
Für Reisen mit Hunden (auch Katzen und Frettchen) in Länder der Europäischen Union (EU) ist seit 1. Oktober 2004 eine Kennzeichnung der Tiere mit Transponder ("Chip", "Mikrochip") oder Tätowierung (noch bis Juli 2011) erforderlich. Zusätzlich sind länderspezifisch Dokumente, Ausweise und Impfungen nötig. Nähere Informationen zum Reisen mit Tieren finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Obligatorium auch in der Schweiz
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert sein. Welpen müssen schon ab Anfang 2006 bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Transponder versehen und registriert werden. Für ältere Tiere gilt die Kennzeichnungspflicht ab 1.1.2007. (Stand der Information: Nov. 2004)
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Damit Ihr Liebling nie verloren geht!
Da die ufamed AG mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handelt, dürfen Privatpersonen nicht beliefert werden. Diese wenden sich bei Fragen bitte an ihren Tierarzt oder Apotheker.
12 Transponder inkl. ein Spritzeninjektor |